Christian Georg Schwarz
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Blog: alle Bilder Pixabay linzezfreie Bilder
Blog Ausnahmen: Viktor Schauberger “Living Energies”, Callum Coats
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen Unternehmensberatung
§1 Allgemeines
(1) Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit uns. Mit Vertragsschluss bzw. Angebotsannahme erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen verbindlich an.
(2) Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht ein bestimmter Erfolg. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Stellungsnahmen und Empfehlungen von uns bereiten unternehmerische Entscheidungen des Auftraggebers vor. Sie können diese in keinem Fall ersetzen.
(3) Wir können den Auftrag ganz oder teilweise durch sachverständige Mitarbeiter, gewerbliche oder freiberufliche Kooperationspartner durchführen lassen.
(4) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Vertrages an seinem Geschäftssitz ein ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses dienliches Arbeiten erlauben.
(5) Zur erfolgreichen Auftragsdurchführung ist Voraussetzung, dass uns auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und dass wir von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt werden, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während unserer Tätigkeit bekannt werden.
(6) Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und uns bedingt, dass wir über vorher durchgeführte und/oder laufende Aufträge andere Unternehmensberater, Makler und/oder anderer Beratungsfirmen umfassend informiert werden.
§ 2 Geltungsbereich und Umfang
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten uneingeschränkt, außer wenn ihre Gültigkeit ausdrücklich und schriftlich vor Auftragserteilung außer Kraft gesetzt und ihre Außerkraftsetzung von uns bestätigt wurde.
(2) Alle Aufträge und sonstige Vereinbarungen sind rechtsgültig, sobald sie vom Auftraggeber mündlich oder schriftlich erteilt worden sind. Sie unterliegen ab dem Moment ihrer Gültigkeit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jederzeit vom Auftraggeber angefordert eingesehen werden können.
(3) Wir erbringen unsere Leistungen grundsätzlich in schriftlicher Form. Mündliche erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.
(4) Auch wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber nicht angefordert werden, gelten diese als stillschweigend vereinbart.
§ 3 Auftragsumfang
(1) Der Auftragsumfang wird zwischen dem Auftraggeber und uns vereinbart.
(2) Eine etwaige Erweiterung des Beratungsauftrages im Laufe der Beratung durch den Auftraggeber zieht eine Anpassung des vereinbarten Honorars nach sich.
§ 4 Berichterstattung
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, verpflichten wir uns über unsere Arbeit Bericht zu erstatten. Am Ende des Auftrages wird das Resultat unserer Arbeit entweder in Form eines schriftlichen Berichtes oder einer Präsentation dem Auftraggeber vorgelegt. Mit dieser Vorlage endet der Auftrag.
§ 5 Schutz des geistigen Eigentums
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Auftrages von unseren Mitarbeitern und unseren Kooperationspartnern erstellten Unterlagen unabhängig von der Form nur für Erfüllung des Auftrages Verwendung finden.
(2) Berufliche Äußerungen von uns dürfen nicht zu Werbezwecken des Auftraggebers verwendet werde. Ein Verstoß berechtigt uns zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.
(3) Die erstellten Beratungs- und Dienstleistungen sind unser geistiges Eigentum. Das Nutzungsrecht daran steht dem Auftraggeber, auch nach Bezahlung des Honorars, lediglich für eigene Zwecke und in dem Auftrag beschriebenen Umfang zu. Die Weitergabe durch den Auftraggeber, sowie jedwede Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadensersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist ein Ausgleich in der Höhe des durch die Weitergabe der Informationen bei uns entstandenen wirtschaftlichen Schadens zu leisten.
§ 6 Mängelbeseitigung und Gewährleistung
(1) Wir sind berechtigt und verpflichtet, uns nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an unserer Leistung zu beseitigen. Wir sind verpflichtet, den Auftraggeber hiervon in Kenntnis zu setzen. Diese Gewährleistungspflicht umfasst den Zeitraum von 12 Monaten nach Erbringung der Leistung.
(2) Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von uns zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt 3 Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistungen.
§ 7 Haftung
(1) Wir haften dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur für die von uns vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden und Folgeschäden haften wir -gleich aus welchem Rechtsgrund- nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Die Haftung ist dabei auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Gegenstand unserer Aufträge ist unter anderem die Analyse von Unternehmens- und Marktdaten. Es werden Vorschläge für Maßnahmen erarbeitet, die vom Auftraggeber ergriffen werden können. Die Verantwortung für die Durchführung dieser Maßnahmen und ihrer Konsequenzen liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
(3) Die Haftung des Auftragnehmers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schaden auf die Leistungen der Haftpflichtversicherung beschränkt, deren Deckungssumme das vertragstypische Risiko abdeckt. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht für den Schaden eintritt, haftet der Auftragnehmer mit eigenen Schadensersatzleistungen, als diese den Honoraranspruch nicht übersteigt. Das in diesem Absatz Genannte gilt auch dann, wenn die Haftung gegenüber einer anderen Person als Auftraggeber begründet sein soll. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen resultierenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.
(4) Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese Daten werden lediglich auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr der sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten liegen beim Auftraggeber.
§ 8 Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Loyalität
(1) Unsere Mitarbeiter und die hinzugezogenen Personen verpflichten sich über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsbeziehungen.
(2) Nur der Auftraggeber kann uns von unserer Schweigepflicht entbinden.
(3) Wir werden Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse unserer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
(4) Die Schweigepflicht unserer Mitarbeiter und beigezogener Personen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
(5) Wir sind befugt uns anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Wir gewährleisten, gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, uns zur Wahrung des Datengeheimnisses zu verpflichten.
(6) Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Loyalität. Sie unterlassen insbesondere die Einstellung oder Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern des anderen Partners. Diese Treuepflicht gilt auch vor Ablauf von 12 Monaten nach beendeter Auftragsdurchführung.
§ 9 Honoraranspruch
(1) Wir haben als Gegenleistung zur Erbringung der Beratungs- und Dienstleistung Anspruch auf Bezahlung eines Honorars durch den Auftraggeber. Die Höhe dieses Honorars wir vor der Auftragserteilung mit dem Auftraggeber vereinbart. Wir haben neben unserer Honorarforderung Anspruch auf Vergütung unserer Auslagen.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das Honorar zu 50% bei Auftragserteilung, zu 30% während der Bearbeitung des Auftrages und zu 20% nach Abschluss des Auftrages unter Aufrechnung der Auslagen fällig.
(3) Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofern ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und wird von uns gesondert ausgewiesen.
(4) Wird die Ausführung des Auftrages nach der Auftragserteilung durch den Auftraggeber verhindert, so bleibt unser Anspruch auf das vereinbarte Honorar bestehen.
(5) Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die für uns einen triftigen Grund darstellen, so haben wir nur Anspruch auf unseren den bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung die bisher erbrachten Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind.
(6) Wir können die Fertigstellung der Leistungen von der vollen Befriedigung ihrer Honoraransprüche abhängig machen. Beanstandungen der Arbeiten der berechtigen nicht zur Zurückhaltung einer uns zustehenden Vergütung.
(7) Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.
§ 10 Beanstandungen
(1) Beanstandungen einer Rechnung werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum in schriftlicher Form an uns gerichtet werden. Wird innerhalb dieser Frist keine Beanstandung in der oben angegebenen Form eingereicht, wird stillschweigendes Einverständnis des Auftraggebers mit der Rechnung und ihrem Inhalt vorausgesetzt.
(2) Die Beanstandung einer Rechnung entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums.
§ 11 Höhere Gewalt
Ergebnisse höhere Gewalt, die die Leistungen wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
§ 12 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
(1) Für den Auftrag und seine Durchführung gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand, soweit zulässig, ist 85560 Ebersberg.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare und Vortragsleistungen
Regelt die Buchung von Referenten durch den Auftraggeber
- Vertragsgestaltung
1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen den Referenten/innen und dem Auftraggeber über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen, sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu, bedürfen der Schriftform.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch Christian Georg Schwarz. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Es kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
- Leistungen des Referenten
2.1 Die Referenten/innen erbringen ihre Dienstleistungen höchstpersönlich. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch einen der Referenten/innen wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, vom Referenten nicht zu vertretenden Umständen, nicht eingehalten werden, ist der/die Referent/in unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, einen Ersatz- Referenten zu verpflichten oder einen Ersatztermin zu benennen, bei dem der/die Referent/in die Dienstleistung erbringen kann.
2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen sind aus dem Angebot ersichtlich und dem Auftraggeber bekannt. Der Referent ist in der Gestaltung, Auswahl der Vortragselemente und Darbietung seines Programms frei. Inhaltlichen Anweisungen des Auftraggebers oder eines Dritten, unterliegt der Referent nicht.
2.3 Der Referent erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, soweit dies für den Zweck des Vertrages erforderlich ist. In diesem Zusammenhang stimmt er auch der Ablichtung und eventuellen Veröffentlichung von Fotos und Videos zu, zu denen er sich erforderlichenfalls zur Verfügung stellt. Die Auswertung der Aufnahmen im Internet und in Multimediawerken durch den Auftraggeber bedarf der Zustimmung des Referenten.
- Die Referenten/innen versichern hiermit, dass
3.1 weder er/sie, noch seine/ihre Mitarbeiter jemals Kurse von Scientology besucht haben,
3.2 er/sie bzw. sein/ihr Unternehmen nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard arbeiten,
3.3 weder er/sie noch seine/ihre Mitarbeiter nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult werden bzw. keine Kurse und/oder Seminare/ Kongresse nach der Technologie von L. Ron Hubbard besuchen,
3.4 er/sie die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung seines/ihres Unternehmens (zur Durchführung seiner/ihrer Seminare/ Kongresse) ablehnt und
3.5 die Erklärungen 4.1, 4.2, 4.3 und 4.4 genauso für andere manipulative Sekten jeglicher Art gelten.
- Pflichten des Auftraggebers
4.1 Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, führt der Auftraggeber im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigene Kosten die Veranstaltung durch. Ihm obliegen die Abführung etwaiger Steuern und sonstiger Abgaben (z.B. so genannte Ausländersteuer, KSK), sowie die Zahlung von Gebühren für die Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke an Verwertungsgesellschaften, insbesondere an die GEMA.
4.2 Der Auftraggeber gewährleistet, dass am Veranstaltungsort und -tag ein kompetenter Ansprechpartner für den Referenten gestellt wird. Dieser Vertreter gilt als bevollmächtigt, sämtliche erforderlichen oder sachdienlichen Erklärungen gegenüber dem Referenten abzugeben oder entgegenzunehmen.
4.3 Der Auftraggeber stellt dem Referenten/in zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen das notwendige Werbematerial, Presseveröffentlichung u. ä. zur Verfügung und erteilt auf Wunsch weitere Informationen über die durchzuführende Veranstaltung und den genauen Programminhalt.
4.4 Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht der Referenten/in und den von diesen erstellten Werken (Trainingsunterlagen, usw.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen, schriftlichen Einwilligung des Referenten.
4.5 Mit der Buchung eines Referenten erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung aufgezeichneten Foto-, Ton- und Videoaufnahmen des Referenten für die Medien und für Werbemaßnahmen des Referenten zur Verfügung gestellt und verwendet werden können.
4.6 Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, die vom Referenten gewünschte Technikanforderung ordnungsgemäß zu erfüllen und trifft die sorgfältige Auswahl von Medienfirmen, Ton- und Übertragungstechnik, Seminar-/ Kongress-Hotels sowie sonstigen Dritten, die vom Auftraggeber zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der Auftraggeber wird deren sorgfältige Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung der geplanten Veranstaltung bzw. des Seminars/Kongresses treffen.
4.7 Für Hotelreservierungen ist der Auftraggeber zuständig und verantwortlich. Die Hotelrechnung (und eventuelle Stornos) sowie die Hotelspesen und Fahrtkosten im üblichen Rahmen der geschlossenen Vertragsvereinbarungen übernimmt der Auftraggeber.
- Werbung
5.1. Die ausschließliche Verwendung des durch den Referenten zur Verfügung gestellten Bild- und Textmaterials für Veranstaltungsankündigungen, Pressemitteilungen oder Ähnlichen, bedarf keiner Freigabe durch diesen. Eine schriftliche Freigabe durch den Referenten vor Veröffentlichung ist nur dann zwingend erforderlich, wenn der Auftraggeber eigenständig formulierte und zusammengestellte Veranstaltungsankündigungen, Pressemitteilungen oder Ähnliches mit eigenem oder fremdem Bildmaterial ausstattet. Die Freigabeerklärung wird in Form einer schriftlichen Genehmigung durch den Referenten zeitnah erbracht.
5.3. Der Referent ist berechtigt am Veranstaltungstag seine Medienprodukte (Bücher, CD u.a.) zum Kauf anzubieten und auf neue Produkte vor/ während/ nach seinem Vortrag hinzuweisen.
- Anderweitige Verwertung
6.1 Werbung für andere Produkte oder Leistungen darf vom Auftraggeber nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Referenten in einem Zusammenhang mit der Referentendarbietung veröffentlicht werden.
6.2 Der Auftraggeber ist zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegenüber der Verwertung unerlaubt zustande gekommener Vervielfältigungs- und Verwertungshandlungen verpflichtet. Auf Anforderung wird der Referent dem Auftraggeber gesondert Prozessvollmacht erteilen.
- Sicherung der Leistung
7.1 Bei Buchungen von Referenten sind 30% des Honorars sofort nach Buchung zur Zahlung fällig. Die Restzahlung des Honorars von 70% zzgl. Reisekosten, Spesen, 19% MwSt. ist spätestens 7 Tage nach dem Vortrag/Seminar fällig.
7.2 Bei Buchungen von Auftraggebern deren Firmensitz außerhalb Deutschlands, Österreich und Schweiz befindet, ist eine Anzahlung in Höhe von 70% des Honorars sofort nach Buchung zur Zahlung fällig.
7.3 Bei kurzfristiger Buchung/Anmeldung (bei 8 Wochen und weniger) wird der gesamte Betrag sofort zur Zahlung fällig.
7.4 Sollte 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin noch keine Anzahlung des Rechnungsbetrages getätigt worden sein, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Durchführung des Seminars/Vortrages. Die Buchung ist für den Auftraggeber verbindlich. Eine Terminverschiebung ist bis 12 Wochen vor dem ursprünglich vereinbarten Termin möglich. Eine Stornierung des Termins ist unter Einbehalt der vertraglich geregelten Anzahlung bis 12 Wochen vor der Veranstaltung möglich. Bis 8 Wochen vor der Veranstaltung wird dem Auftraggeber 50% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen weniger als 8 Wochen vor dem Termin 100% des Auftragswertes. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden des Vertragspartners aufgrund ersparter Aufwendungen oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig unterlässt, dem Referenten nachzuweisen.
- Schweigepflicht
Alle Vertragsparteien verpflichten sich,
– über alle während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäftsbeziehungen und sonstigen geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen
– Referentenhonorare- und Provisionsverhandlungen
– Personendaten der Referenten
auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. Insbesondere ist es dem Auftraggeber untersagt mit Dritten über die Referentenhonorare zu sprechen.
- Grundsätze zur loyalen Zusammenarbeit
9.1 Die Vertragsparteien arbeiten kooperativ und loyal mit dem Ziel einer optimalen Abwicklung der Veranstaltung zusammen und informieren sich bei maßgeblichen Änderungen gegenseitig unverzüglich.
9.2 Streitigkeiten werden sie mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung fair austragen.
- Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz
10.1 Verletzt der Auftraggeber die vertragliche Schweigepflicht, kann der Referent/in eine Vertragsstrafe in Höhe von 3000,-€ für jeden Fall der Zuwiderhandlung ohne Fortsetzungszusammenhang verlangen. Begeht der Auftraggeber eine sonstige schuldhafte Vertragsverletzung, kann der Referente/in eine Vertragsstrafe von 5000,-€ verlangen.
10.2 Bei unberechtigter Verwendung, Erstellung durch Bearbeitung oder Weitergabe der durch den/die Referenten/in und/oder eine Agentur konzipierten/erstellten und urheberrechtlich geschützten Materialien, (Werbe-)Konzepte, Unterlagen, Texte etc. wird vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des vereinbarten, üblichen oder des anhand der jeweils gültigen Lizenzsätze zu ermittelnden Nutzungshonorars fällig. Unterbleibt der Urheber- und / oder Agenturvermerk, so hat der Referent/in auf einen Zuschlag in Höhe von – ggf. jeweils – 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. angefallener Verwaltungskosten und Rechtsanwaltskosten Anspruch.
10.3 Der Beweis eines geringeren Schadens bleibt beiden Parteien offen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird durch die vorstehenden Schadenspauschalierungen nicht ausgeschlossen.
- Allgemeine Bedingungen
11.1 Sollte eine der AGB-Bestimmungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
11.2 Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand (falls zulässig) für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist 85560 Ebersberg.